Voraussetzung für die Teilnahme
- Mindestalter: 15 Jahre *
- die Kenntnisse der Internationalen Volleyball-Spielregeln, der VSRO und der VSPO
* Jugendliche, die mindestens ein Jahr im Besitz der Jugend-SR-Lizenz sind, dürfen zu Ausbildungszwecken am D-Lehrgang, einschließlich Prüfung teilnehmen. Das Bestehen der Prüfung wird in der Jugend-SR-Lizenz vermerkt, dieser Vermerk berechtigt zum Einsatz als 2. SR bis zur Bezirksliga. Die D-Lizenz wird in diesem Fall erteilt, wenn der Jugendliche 15 Jahre alt wird.
Lehrgangsdauer/-inhalt
- 13 Unterrichtseinheiten (eintägig)
- theoretischer (mind. 80% der Fragen richtig beantworten) und praktischer Leistungstest
Bei Nichtbestehen erhält der Teilnemer eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, diese berechtigt für den SR-Einsatz bis zur Kreisliga.