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Jugendschiedsrichterlizenz

  • Einsatzbereiche
    werden in den Durchfürhrungsbestimmungen Jugend geregelt.
    zu den Durchführungsbestimmungen [hier]

  • Voraussetzung für die Teilnahme

    • Mindestalter: 12 Jahre
    • Vereine sollen vor der Teilnahme ausreichend Regel- und Spielkentnisse vermittelt haben.

    Lehrgangsdauer
    7 Unterrichtseinheiten (eintägig)

     

  • Gültigkeit
    3 Spielzeiten

    Preis
    11,00 €/ Person

D-Lizenz

  • Einsatzbereiche

    • Teilnahme am Lehrgang (Bescheinigung/ bei nicht bestandener Prüfung) = Spiele bis Kreisliga
    • D-Lizenz = Spiele bis Bezirksliga
  • Voraussetzung für die Teilnahme

    • Mindestalter: 15 Jahre *
    • die Kenntnisse der Internationalen Volleyball-Spielregeln, der VSRO und der VSPO

    * Jugendliche, die mindestens ein Jahr im Besitz der Jugend-SR-Lizenz sind, dürfen zu Ausbildungszwecken am D-Lehrgang, einschließlich Prüfung teilnehmen. Das Bestehen der Prüfung wird in der Jugend-SR-Lizenz vermerkt, dieser Vermerk berechtigt zum Einsatz als 2. SR bis zur Bezirksliga. Die D-Lizenz wird in diesem Fall erteilt, wenn der Jugendliche 15 Jahre alt wird.

    Lehrgangsdauer/-inhalt

    • 13 Unterrichtseinheiten (eintägig)
    • theoretischer (mind. 80% der Fragen richtig beantworten) und praktischer Leistungstest

    Bei Nichtbestehen erhält der Teilnemer eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, diese berechtigt für den SR-Einsatz bis zur Kreisliga.

     

  • Gültigkeit
    3 Spielzeiten (Verlängerung durch Fortbildung möglich)

    Preis
    17,00 €/ Person

C-Ausbildungslehrgang

  • Einsatzbereiche

    • Spiele bis Landesliga
  • Voraussetzung für die Teilnahme

    • einjähriger Besitz der D-Lizenz

    Lehrgangsdauer/-inhalt

    • 12 Unterrichtseinheiten
    • schriftlicher Eingangstest über vorhandene Kentnisse
  • Gültigkeit
    2 Jahre (keine Verlängerung möglich)

    Preis
    15,00 €/ Person

C-Prüfungslehrgang (C-Lizenz)

  • Einsatzbereiche

    • Spiele bis Verbandsliga
  • Voraussetzung für die Teilnhame

    • gültige D-Lizenz
    • Teilnahme am C-Ausbildungs-LG (nicht jünger als 3 Monate)
    • Nachweis über einsatz als 1. und 2. SR sowie Anschreiber
    • Kenntniss der Internationalen Volleyball-Spielregeln, der VSRO und der VSPO

    Lehrgangsdauer/-inhalt

    • 12 Unterrichtseinheiten (eintägig)
    • theoretische und praktische Überprüfung mit anschließender mündlicher Prüfung
  • Gültigkeit
    3 Spielzeiten (Verlängerung durch Fortbildung)

    Preis
    20,00 €/ Person

B-Kandidaturlehrgang

  • Einsatzbereiche

    • bis Verbandsliga
  • Der BK-Lehrgang gliedert sich in zwei separate SR-Lehrgänge (Theorie und

    BK-Lehrgang Teil 1 (Theorie)
    Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

    • der mindestens zweijährige Besitz der gültigen C-Lizenz
    • die Kenntnisse der Internationalen Volleyball-Spielregeln, der VSRO  und der VSPO

    Diese Kenntnisse werden durch einen schriftlichen Leistungstest überprüft, wobei der Lehrgangsteilnehmer zum Bestehen der Prüfung mindestens 80% der erzielbaren Punkte erreichen muss.

    BK-Lehrgang Teil 2 (Sichtung)
    Die Voraussetzung für die Teilnahme ist

    • der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am BK-Lehrgang Teil 1, durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die nicht älter als sechs Monate sein darf.

    Ernennung zum B-Kandidaten (Aushändigung der BK-Bescheinigung)
    Der Lehrgangsteilnehmer wird zum B-Kandidaten ernannt nach:

    • dem Bestehen der Lehrgänge Teil 1 und Teil 2
    • der ausreichenden Terminangabe für den zentralen SR-Einsatz, die fristgerecht erfolgt sein muss

     

     

  • Gültigkeit
    ein Spieljahr (Verlängerung durch Fortbildung möglich)

    Preis
    kostenlos

B-Lizenz

  • Einsatzbereiche

    • mit Oberligazulassung = Spiele bis Oberliga
    • mit Regionalligazulassung = Spiele bis Regionalliga
    • mit Dritte Liga-Zulassung = wird durch BSRW West und Nordwest festgelegt
    • mit Bundesligazulassung = wird durch BSRO festgelegt
  • B-Lizenzerteilung

    • Beobachtung bei max. 7 Einsätzen als 1. und 2. SR
    • Beobachtungen werden bei Meisterschaftsbegegnungen der Verbands- oder Oberligen sowie bei entsprechen¬den WVV- oder WVJ- Meisterschaften durchgeführt.
    • es müssen 5 dieser Beorbachtungen von verschiedenen Beobachtern durchgeführt werden
    • Leistung muss mit mind. ausreichend bewertet werden
    • Nach jeder beobachtung muss der B-Kandidat im Gespräch mit dem Beobachter bei Fragen über schwierige Spielsituationen schnelle und sichere Entscheidungsfähigkeit nachweisen
  • Gültigkeit
    ein Spieljahr (Verlängerung durch Fortbildung möglich)

    Preis
    kostenlos

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