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Kinder-und Jugendförderplan

Als "Träger der freien Jugendhilfe" erhält die Sportjugend NRW jährlich Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anträge zum Landesjugendplan 2012

Es werden auch in 2012 wieder Fördermittel durch die Sportjugend NRW für Angebote im Sinne des § 11 (3) SGB VIII, insbesondere für Jugendfreizeiten (Position I des KJP) an die WVJ bewilligt. 

Anträge für Fördermittel zur Kinder- und Jugenderholung (Position 1.1.3 des KJP) sind bis zum 15.02.2012 an die Geschäftsstelle des WVV auf den entsprechenden Formularen zu stellen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet eingegangene und nicht formgerecht eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden. Fristwahrend müssen die Anträge innerhalb der Frist bei der Geschäftsstelle eingehen. 

  • Antrag/Verwendungsnachweis/Teilnehmerliste [Excel] 

Die Verwendungsnachweise sind bis 4 Wochen nach der Maßnahme an die WVV-Geschäftsstelle zu senden. 

Mehr Informationen erhalten Sie auch bei der Sportjugend NRW!

Informationen

Informationsbroschüre der Sportjugend NRW zum Kinder-und Jugendförderplan hier

 

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WVV-Journal 04/2012
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