Mit der Mitgliedschaft im WVV sind Sie auch dem Volleyballkreis in dem Ihr Verein seinen Sitz hat angeschlossen.
Volleyballkreise können zusätzlich Beiträge erheben. Die Höhe der Kreisbeitraäge legt der Kreistag fest.
Kreisbeiträge dürfen die Hälfte der entsprechenden WVV-Beiträge nicht übersteigen. [vgl. VFO § 5)