Mitglied des Westdeutschen Volleyball-Verbandes kann gemäß Satzung jeder eingetragene Verein werden, der seine Gemeinnützigkeit nachweisen kann.
Zur Aufnahme reichen Sie uns bitte
- Ihre Vereinssatzung,
- einen gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid (nicht älter als 4 Jahre)
- und das rechtsverbindlich unterschriebene Aufnahmeformular ein.
Zur Meldung Ihrer am Meisterschaftspielen teilnhemenden Mannschaften werden Sie automatisch aufgefordert.
Über die wichtigsten Vorgänge unseres Verbandsgeschehens werden Sie durch das “WVV-Journal“ (erscheint 11 x jährlich) informiert. Die Zeitschrift werden wir zwecks Direktinformation dem Leiter der Volleyball-Abteilung kostenlos zustellen.
Weitere Exemplare können gegen eine Gebühr von 20,50 pro Jahr bezogen werden.
Ergänzend zu diesen Hinweisen beachten Sie bitte auch den Leitfaden für Abteilungsleiter, darüber hinausgehende Fragen beantwortet Ihnen gerne unsere Geschäftsstelle.