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WVV-Journal 07/2010
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Der Westdeutsche Volleyball-Verband e.V. lädt. gem. § 14 (2) der Satzung zum

ordentlichen Verbandstag

ein.

Dieser findet am Sonntag, den 27.06.2010, 13:30 Uhr in der Stadthalle Erkelenz, Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz statt.

Der WVV lädt die Teilnehmer um 12:30 Uhr zu einem Mittagessen in der Mensa der benachbarten Schule ein.


Gemäß § 14 (3) der Satzung  ist jeder satzungsgemäß einberufene Verbandstag unabhängig von der Anzahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Die Bekanntgabe des Termins erfolgte gemäß § 14 der Satzung fristgemäß im WVV-Journal 12/2009. Die Stimmberechtigung und die Anzahl der Stimmen ergeben sich aus § 15 der Satzung. Stimmberechtigt sind unter anderem die ordentlichen Mitglieder des WVV, vertreten durch ein Vorstandsmitglied gem. § 26 BGB oder einen bevollmächtigten Vertreter. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bevollmächtigung vor der Ausgabe der Stimmkarten und Wahlzettel nachzuweisen ist. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Journal auf Seite 4 oder hier zum ausdrucken. Sollte die Bevollmächtigung nicht durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden können, erfolgt keine Ausgabe der Stimmkarten und Wahlzettel.

 

Die Westdeutsche Volleyball-Jugend im Westdeutschen Volleyball-Verband e.V. beruft gemäß § 3 (6) der Verband-Jugendordnung den

Ordentlichen Jugend-Verbandstag

 ein.

Dieser findet am Sonntag, den 27.06.2009, ab 9:30 Uhr in der Stadthalle Erkelenz, Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz statt.

Gem. § 3 (11) der Verbands-Jugendordnung ist jeder ordnungsgemäß einberufene Jugend-Verbandstag unabhängig von der Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig.

Der WVV lädt die Teilnehmer des Jugend-Verbandstages um 12:30 Uhr zu einem Mittagessen in der Mensa der benachbarten Schule ein. Auf den Jugend-Verbandstag folgt um 13:30 Uhr der Verbandstag des WVV in dem gleichen Saal. Die Bekanntgabe des Termins erfolgte gem. § 3 (6) der Verbands-Jugendordnung fristgemäß in der Ausgabe 12/2009 des WVV- Journals. Die Stimmberechtigung und die Anzahl der Stimmen ergeben sich aus § 3 (6) der Verbands-Jugendordnung. Stimmberechtigt sind unter anderem  die ordentlichen Mitglieder der WVJ, vertreten durch ein Vorstandsmitglied gem. § 26 BGB oder einen bevollmächtigten Vertreter. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bevollmächtigung vor der Ausgabe der Stimmkarten und der Wahlzettel nachzuweisen ist. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Journal auf Seite 4 und hier zum ausdrucken. Sollte die Bevollmächtigung nicht durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden, erfolgt keine Ausgabe der Stimmkarten und Wahlzettel.

 Termine:

03.-12.09.2010
EM Juniorinnen in Serbien
24.09.-10.10.2010
WM der Männer in Italien
26.09.2010
WVV-Senioren Meistersch. Ü59 in Solingen
09.10.2010
Länderspiel (F) D -Türkei in Münster
11.10.2010
Länderspiel (F) D - Türkei in Paderborn

Kreistage

19.09.2010
VK Rhein-Erft in Erftstadt
27.10.2010
VK Gütersloh-Bielefeld in Halle


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